Die Teilnahme am Unterricht kann erst erfolgen, nachdem eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung vorliegt.
Die Anmeldung zu einem Tanzkursus verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung des vollen vereinbarten Honorars, das bis zur ersten Unterrichtsstunde voll entrichtet sein muss. Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich.
Die Nicht-Teilnahme am Tanzkurs entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Im Krankheitsfalle oder Ortswechsel ist dies zu belegen, so dass eine Gutschrift ausgestellt werden kann. Die Gutschrift ist übertragbar als auch zeitlich unbegrenzt einlösbar.
Minderjährige Tanzschüler können eine Anmeldung nur durch Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters vornehmen lassen.
Der Clubbeitrag ist ein zwölftel- Jahresbeitrag und kann nur mittels Einzugsverfahren von Seiten der Tanzschule erhoben werden. Daueraufträge oder Barzahlungen sind nicht möglich.
Clubs sind jeweils 6 Wochen vor Saisonende zum 30. April, 31. August und 31. Dezember kündbar.
Ein Einstieg in den Club ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Der Unterricht erfolgt in ca. 40 Wochen im Jahr, in den Ferien des Landes NRW findet je nach Angebot ein Ferientanzprogramm statt.